Allgemeine
Miet- und Geschäftsbedingungen
1. Die Mietgegenstände mit allen Bestandteilen bleiben Eigentum der Firma
Schönbrunn Veranstaltungs-Service Ausstattungs-& Organisations GmbH.
2. Die Mietgegenstände werden ausschließlich durch die Schönbrunn Veranstaltungs-Service
Ausstattungs-& Organisationsbetriebs GmbH. (SVS) vermietet.
Eine Weitervermietung durch Dritte wird ausdrücklich untersagt.
3. Die Mietdauer beträgt 1 Tag. Bei Vermietung über mehrere Tage gelten folgende
Mietpreise: 2 Tage = 1,6 Tagesmieten, 3 Tage = 2,1 Tagesmieten, 4 Tage = 2,5
Tagesmieten, 5 Tage = 2,9 Tagesmieten, 6 Tage = 3,3 Tagesmieten.
4. Der Mieter übernimmt die Haftung für die gelieferten Gegenstände vom Zeitpunkt
der Übernahme bis zur Übergabe an unsere Mitarbeiter und haftet in vollem Umfang
für Schäden an oder durch die Mietgegenstände. Werden Gegenstände verschmutzt,
gehen die Reinigungskosten zu Lasten des Mieters. Ist eine restlose Reinigung
nicht möglich, so wird der Wiederbeschaffungspreis verrechnet.
5. In der Bestellung angeführte Lieferzeitpunkte versuchen wir einzuhalten
können aber grundsätzlich nur 1. Vormittagslieferungen (07:00
- 12:00 Uhr) oder 2. Nachmittagslleferungen (12:00 — 17:00 Uhr) garantieren.
Für Lieferungen an Sonn- und Feiertagen verrechnen wir € 35,00 pro
Arbeiter/Stunde. Für Nachtlieferungen (18:00 — 07:00) verrechnen
wir € 50,00 pro Arbeiter/Stunde.
6. Lieferungen werden nach Stand der Technik in üblicher Weise vorgenommen
(LKW, Transportwagen, Transportrodel, etc.) An der Lieferanschrift vorhandene
technische Einrichtungen, (z. B Lifte, Rolltreppen, etc.) werden vom Besteller
uneingeschränkt zur Verfügung gestellt. Für Beschädigungen
im Rahmen der Lieferung haftet das SVS im Falle von grober Fahrlässigkeit
und bei absichtlicher Beschädigung von Einrichtungen an der Lieferanschrift.
Andere Haftungen sind ausdrücklich ausgeschlossen.
7. Der Besteller sorgt für ungehinderten Zugang bei Lieferung und Abholung.
Wird der Zugang bzw. die Benützung der vorhandenen technischen Einrichtungen
nicht ermöglicht, trägt der Besteller die dadurch entstehenden Kosten.
Das SVS kann in solchen Fällen auch die Lieferung abbrechen und die
Kosten verrechnen.
8. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und
Beschädigungen sowie Verschmutzung hintanzuhalten.
9. Nicht retournierte oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter
zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungspreis verrechnet.
10. Der Mieter bescheinigt durch Unterschrift auf dem Lieferschein, dass er
die Mietgegenstände geprüft und in einwandfreiem Zustand übernommen hat.
Nachträgliche Reklamationen können nicht anerkannt werden. Verzichtet der Mieter
bei Rückgabe auf seine Mitwirkung bei der Bestandsaufnahme und Kontrolle auf
einwandfreien Zustand, so erkennt er die vom SVS durchgeführte Überprüfung
an.
11. Für die Richtigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Auftrages
haftet die bestellende Person. Ist die bestellende Person, der Benützer
und/oder der Rechnungsadressat verschieden, gilt der Auftrag im Zweifel als
von der bestellenden Person erteilt. Die bestellende Person haftet für
die Bezahlung der Mietrechnung und für alle mit der Eintreibung des
Rechnungsbetrages verbundenen Kosten. Insbesondere auch dann, wenn die Eintreibung
beim Rechnungsadressaten aus welchen Gründen auch immer, nicht erfolgreich
durchgeführt werden kann.
12. Das SVS behält sich das Recht vor, auf seinen Mietgegenständen in angemessener
Form Werbung anzubringen, bzw. die Gegenstände als Eigentum des SVS zu kennzeichnen.
Die angebrachten Firmenlogos dürfen weder abgenommen, noch unsichtbar gemacht
werden.
13. Der Mietpreis ist bei Inlandsgeschäften über € 3.600,-- zu 50 % 14 Tage
vor dem Liefertermin fällig - der Rest nach Rechnungserhalt prompt - ohne
Abzüge, bei Auslandsgeschäften und bei Mietgeschäften unter € 220,--
vor Mietbeginn. Bei Zahlungsverzug gelten 11 % Verzugszinsen als vereinbart.
14. Mündliche Bestellungen werden durch Auftragsbestätigung bestätigt. Wird
eine Auftragsbestätigung oder eine schriftliche Bestellung nicht binnen 48
Stunden per Fax an Rufnummer 0043 1 214 12 37 widerrufen, so gilt die Bestellung
als bindend. Stornogebühren: Ab Auftragsbestätigung bis 14 Tage vor
Mietbeginn: 10 %; bis 7 Tage vor Mietbeginn: 30 %; bis 24 Stunden vor Mietbeginn:
50 %, innerhalb 24 Stunden: 100 % Auftragssumme.
15. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen
Mehrwertsteuer. Sämtliche Zahlungen werden
auf die älteste offene Forderung angerechnet.
16. Mündliche Vereinbarungen haben nur Geltung, wenn sie binnen 24 Stunden
durch das SVS schriftlich bestätigt werden.
16. Es gilt das österr. Recht. Gerichtsstand Wien.
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